Ordnung
Ordnung
1. Die Campinggäste müssen bei der Ankunft ihre Personalausweise zur Eintragung vorlegen und die „interne Campingordnung“ durchlesen.
2.Der Campingausweis, welcher bei der Ankunft vergeben wird, ist auf Verlangen des Personals vorzuweisen. Es ist unerlässlich ihn beim Besuch des Schwimmbecken und beim Ein- und Ausfahren vom Campingplatz bei sich zu tragen.
3.Besucher können den Camping nur zu Fuß betreten von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr und es ist Gebührenpflichtig nach dem Tagestarif. Der Personalausweis ist im Empfangsbüro abzugeben; danach erhält man einen Armband. Das Auto muss im Parkplatz abgestellt werden. Personen, die sich ohne Genehmigung im Camping aufhalten werden wegen Hausfriedensbruch nach dem Art. 614 des italienischen Strafgesetzbuches angezeigt.
4.Die Direktion hat das Recht nach Bewertung, Campinggäste die nicht willkommen sind oder in Überzahl sind nicht eintreten zu lassen.
5. Die Öffnungszeiten der verschiedenen Dienstleitungsbetriebe und Büros sind an Ort und Stelle angeschrieben. Die Kasse ist von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet. Bargeld kann während der Kassenzeit hinterlegt werden.
6. Die Gäste sind für Ihre Wertgegenstände selbst verantwortlich. Die Direktion übernimmt in keinem Fall die Haftung für eventuelle Verluste derselben.
7. Ankünfte und Abfahrten sind geregelt nach den ausgestellten Uhrzeiten. Die Campinggäste haben die Pflicht den Stellplatz am Abreisetag bis 12.00 Uhr zu Räumen, ansonsten wird die nächste Nacht dazugerechnet. Die Bungalows müssen bis 10.00 Uhr des Arbeitstages verlassen werden.
8. Die Stellplätze werden von der Direktion zugewiesen und der Campinggast muss sich deren Anweisungen bezüglich Parkplatz und aufbauen des Zeltes oder Wohnwagens halten, welche nie die normalen Zufahrten behindern dürfen.
9. Es sind keinerlei Einzäunungen oder Boden - Veränderungen auf dem Stellplatz erlaubt. Im weiteren ist das Anbringen von Planen oder Sonnenregel mit Schüren an den Bäumen untersagt.
10. Bei der Abfahrt muss der Stellplatz gründlich geräumt werden.
11. Für den Stromanschluss sind nur sogenannte Eurostecker (CEE) erlaubt. Es ist strengstens verboten jegliche Art von Lichtern die nicht nach Norm und nicht nach dem Plan der Lichtpunkte des Campingplatzes sind, anzustecken.
12. Autos die in und außerhalb vom Campingplatzes geparkt sind, müssen immer den Autoausweis sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht haben. Im Campingplatz ist im Schritt-Tempo zu fahren.
13. Von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr und von 23.30 bis 7.00 Uhr bleiben die Schranken geschlossen und es ist absolut verboten mit Autos und Motorrädern ein- und auszufahren. Von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und von 23.30 Uhr bis 07.00 ist Ruhezeit. Während dieser Zeit ist es verboten Zelte auf- oder abzubauen, sowie Radio oder Fernseher laut zu hören und Geschirr zu spülen, laute Gruppengespräche zu halten. Wer stört und die Ruhezeiten nicht einhält wird vom Campingplatz entfernt.
14. Es ist verboten die Pflanzen und Einrichtungen des Campingplatzes zu beschädigen, sowie Esswaren und Abfälle auf den Boden oder in die Abflussgitter zu schütten, sowie gruben um die Zelte zu graben. Für Schäden durch umstürzende Bäume oder herabfallende Äste, die durch Naturereignisse hervorgerufen werden, wird nicht gehaftet. Offene Feuer am Boden sind untersagt, hingegen ist Grillen mit einem Eimer Wasser daneben erlaubt.
15. Minderjährige sind nur in Begleitung Erwachsener zugelassen. Die Eltern haften für ihre Kinder und werden gebeten Sie auch bei den Waschanlagen nie ohne Aufsicht zu lassen. Eltern sind direkt verantwortlich für Ihre Kinder. Die Direktion verneigt jegliche Verantwortung.
16. Eintritt von Hunden wird von der Direktion gestattet und nur in der dafür vorgesehenen Zone; Haustiere vor allem Hunde und Katzen müssen immer an der Leine sein. Die Tiere müssen für ihre täglichen Bedürfnisse außerhalb des Campingplatzes gebracht werden. Die Inhaber sind für Ihre Tiere verantwortlich im Falle von Schäden an Sachen und Verletzungen von Personen.
17. Im Bezug auf Art. 4, Absatz 1, laut Erlass des Badereglements für die Saison 2010 (Aktivitäten am Strand, Küste der Abruzzen) ist der Zutritt an den Strand für Kleintiere (max. 6-7 kg.) der Entscheidung der Direktion überlassen.
18. Während der Nacht ist es verboten sich am Strand aufzuhalten; evtl. Schäden an Personen oder Gegenständen werden den dafür Verantwortlichen angelastet.
19. Für die Benutzung der internen Campingeinrichtungen (Schwimmbecken, Kinderspiele usw.) ist der Gast selbst verantwortlich. Es ist Verboten in den nicht dafür vorgesehenen Bereiche Fußball, Boccia und Volleyball zu spielen.
20. Wäsche und Geschirr dürfen nur in den dafür vorgesehenen Waschbecken gewaschen werden.
21. Papier und Abfall müssen in den vorgesehen Behältern beim Supermarkt oder vor der Einfahrt des Campingplatzes gebracht werden.
22. Das Radfahren am Abend ist für Kinder sehr gefährlich und deshalb abgeraten.
23. Ankommende Post muss vom Gast am Empfang abgeholt werden. Anrufe werden bei der Direktion registriert und nur auf Anfrage mitgeteilt. Mit dem Lautsprecher werden nur dringende Mitteilungen durchgesagt.
24. Jede ansteckende Krankheit muss sofort bei der Direktion des Campingplatzes gemeldet werden.
25. Zum Ein- und Ausfahren mit Schlauchbooten oder Surfbrettern ist nur der nördliche Teil des Strandes zu benutzen. Wie vom Hafenkommando vorgeschrieben, dürfen Motorboote erst 500 Meter vom Strand entfernt angelassen werden.
26. Gäste die den Campingplatz verlassen oder betreten sind verpflichtet nach Gesetzgebung es beim Check-in mitzuteilen, indem man den Armband bei der Rezeption abholt oder abgibt, damit man auf dem Aufenthalt des Kunden die nötigen Eintragungen macht. Falls dies nicht mitgeteilt wird, werden die Präsenzen im Camping berücksichtigt und im Aufenthalt belastet.
27. Der Aufenthalt auf dem Campingplatz bedingt die Annahme und die volle Beachtung der vorliegenden "Campingordnung". Wir bitten Sie folgende „Campingordnung“ zu befolgen, welche erweitert werden kann, um den Aufenthalt im Campingplatz zu verbessern.
28. Die Belegschaft des Camping hat die Genehmigung diese Regeln verfolgen zu lassen und der Direktion mitzuteilen wer diese Regeln nicht verfolg. Diejenigen die sich nicht daran halten werden sofort vom Campingplatz entfern.